Spenden und Zustiften
So können Sie helfen
Als gemeinnützige Stiftung sind wir auf Spenden und Zuwendungen angewiesen, um unsere Ziele zu erreichen. Unterstützen Sie die Arbeit der Rheumastiftung. Helfen Sie persönlich und tragen Sie selbst mit dazu bei, dass Rheuma heilbar wird. Es gibt viel mehr Möglichkeiten, als Sie denken:
Klassische Spende - Der direkte Weg
Zuwendungen an die Rheumastiftungen können als Spende an eine gemeinnützige Einrichtung steuerlich abgesetzt werden. Sie können direkt über unser Online-Formular schnell und bequem spenden. Wenn Sie lieber einen Überweisungsträger nutzen wollen, denken Sie bitte daran, uns ihre vollständige Adresse unter "Verwendungszweck" mitzuteilen, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zukommen lassen können.
Anlassspende - Der besondere Beitrag
Verbinden Sie einen besonderen Augenblick in Ihrem Leben mit einer Spendenbitte. Zu freudigen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen, aber auch im Trauerfall hat fast jeder das Bedürfnis, etwas Gutes zu tun und etwas zurückzugeben, von dem, was er an Dank und Aufmerksamkeit erfahren hat. Spenden Sie zu einem besonderen Anlass für die Rheumastiftung. Weitere Infos
Teamspende - Helfen Sie gemeinsam
Motivieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter mit einem besonderen Ziel. Spenden Sie als Praxis, Bürogemeinschaft, Betrieb oder Institut gemeinsam einen Betrag für die Rheumastiftung und stärken Sie gleichzeitig Ihr Team mit dieser Aktion.
Zustiftung - Selber Stifter werden
Werden Sie selbst zum Stifter. Mit einer eigenen Stiftung oder mit einer Zustiftung in das Grundkapital der Rheumastiftung können Sie langfristig helfen. Denn das der Stiftung anvertraute Vermögen bleibt im Stiftungskapital erhalten. So sichern Sie die Arbeit der Stiftung für die Zukunft.
Schenkung - Großzügigkeit, die sich auszahlt
Auch mit einer Schenkung von Vermögenswerten an die Rheumastiftung können Sie steuerliche Vorteile erzielen. Nutzen Sie die gesetzlichen Freibeträge und helfen Sie gleichzeitig beim Kampf gegen die Krankheit.
Nachlassspende - Ein Teil des Lebens
Wenn Sie sich schon einmal Gedanken über die Regelung Ihres Nachlasses gemacht haben, wissen Sie vermutlich, dass Sie gemeinnützige Stiftungen auch in Ihrem Testament berücksichtigen können. Wenn Sie die Rheumastiftung als Erbin oder Teilerbin Ihres Vermögens einsetzen, entfällt darauf keine Erbschaftsteuer. Ihr Nachlass kommt in vollem Umfang der Stiftungsarbeit zugute.
Wir informieren Sie gerne und erarbeiten mit Ihnen Ihr ganz persönliches Spenderprofil.
Ihr Ansprechpartner:
Christoph Ziegler
Fon: +49 30 24 04 84 81
Christoph.ziegler(at)dgrh.de

